HKMW Rechtsanwälte
HKMW Rechtsanwälte

Kontakt

Anschrift

HKMW Rechtsanwälte
Sachsenring 43
50677 Köln

 

Telefon

+49 221 233240

Telefax

+49 221 233241

 

E-Mail

info@hkmw.de

 

 

 

Der Vollstreckungsbescheid

 

Der Vollstreckungsbescheid bildet die Grundlage der Zwangsvollstreckung. Es ergeben sich wieder drei Möglichkeiten:

  • a) Der Schuldner zahlt im Ganzen oder in Raten. Wir rechnen den Vorgang ab und senden Ihnen unsere übersichtliche Abrechnung nebst Guthaben zu.
  • b) Der Schuldner legt Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein. Wir berechnen wie oben Ziff. 1 b) die günstige Pauschale. Sie entscheiden, ob ein streitiges Erkenntnisverfahren vor dem Amts- oder Landgericht geführt werden soll und erteilen uns gegebenenfalls entsprechenden Auftrag, für den dann die gesetzlichen Gebühren nach der Bundesrechsanwaltsgebührenordnung berechnet werden. Soll das streitige Verfahren nicht durchgeführt werden, teilen Sie uns dies mit, weil diesenfalls zur Vermeidung weiterer Gerichts- und Anwaltskosten auf Seiten des Schuldners der Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides zurückgenommen werden sollte.
  • c) Der Schuldner zahlt nicht. Wir beginnen die Zwangsvollstreckung.

Weiter....

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter +49 221 233240 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
© HKMW Rechtsanwälte 03/2024