Der Vollstreckungsbescheid
Der Vollstreckungsbescheid bildet die Grundlage der Zwangsvollstreckung. Es ergeben sich wieder drei Möglichkeiten:
- a) Der Schuldner zahlt im Ganzen oder in Raten. Wir rechnen den Vorgang ab und senden Ihnen unsere übersichtliche Abrechnung nebst Guthaben zu.
- b) Der Schuldner legt Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein. Wir berechnen wie oben Ziff. 1 b) die günstige Pauschale. Sie entscheiden, ob ein streitiges Erkenntnisverfahren vor dem
Amts- oder Landgericht geführt werden soll und erteilen uns gegebenenfalls entsprechenden Auftrag, für den dann die gesetzlichen Gebühren nach der Bundesrechsanwaltsgebührenordnung berechnet werden.
Soll das streitige Verfahren nicht durchgeführt werden, teilen Sie uns dies mit, weil diesenfalls zur Vermeidung weiterer Gerichts- und Anwaltskosten auf Seiten des Schuldners der Antrag auf Erlaß
eines Mahnbescheides zurückgenommen werden sollte.
- c) Der Schuldner zahlt nicht. Wir beginnen die Zwangsvollstreckung.
Weiter....