Am 17.09.2014 wird mir eine durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage ausgesprochene Abmahnung vorgelegt. Zu Abmahnungen des Kollegen Sandhage ist das Internet - Suchworte Abmahnung Sandhage - hinreichend mit Informationen angefüllt, so dass weitere Ausführungen hier entbehrlich sind.
Abgemahnt wird in typischer Manier ein eindeutiger und leicht zu recherchierender Verstoß im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung. Rechtsanwalt Sandhage sieht der Zahlung eines Betrages von 745,00 Euro entgegen, den zu zahlen ich meiner Mandantschaft selbstredend nicht raten kann, da der Kollege Sandhage erneut keine Vollmacht vorlegt, so dass erhebliche Zweifel daran besehen müssen, dass der Herr Marcel Frank sich tatsächlich an dem Angebot meiner Mandantin gestört und den Rechtsanwalt Sandhage mit der Abmahnung beauftragt hat.
Ich stelle darüber hinaus fest, dass Herr Franke selbst eine offene Flanke präsentiert und seine Angebote gleichfalls abmahnbare Elemente enthalten.
Update: Am 21.09.2014 wird mir eine weitere Abmahnung des Gespanns Sandhage - Frank vorgelegt. Erneut betrifft der Vorwurf die Widerrufsbelehrung.