Der Mahnbescheid
Dieser wird dem Schuldner zugestellt. Es ergeben sich drei Möglichkeiten:
- a) Der Schuldner zahlt im Ganzen oder in Raten. Wir rechnen den Vorgang ab und senden Ihnen unsere Übersichtliche Abrechnung nebst Guthaben zu.
- b) Der Schuldner zahlt nicht und legt Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein. Wir berechnen wie oben Ziff. 1 b) die günstige Pauschale. Sie entscheiden, ob ein streitiges Erkenntnisverfahren vor
dem Amts- oder Landgericht geführt werden soll und erteilen uns gegebenenfalls entsprechenden Auftrag, für den dann die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet
werden.
- c) Der Schuldner reagiert nicht. Wir beantragen ohne weitere Nachricht an Sie einen Vollstreckungsbescheid.
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