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LG Köln 81 O 87/13 SH I v. 04.09.2014 - Vielzahl von Angeboten rechtfertigt UWG-Verstöße nicht

Das Landgericht Köln hat am 04.09.2014 entschieden, dass die Vielzahl von Angeboten eines Online-Händlers auf der Handelsplattform Amazon Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht nicht rechtfertigt.

 

Der Händler warb unter Gegenüberstellung seines eigenen Verkaufspreises mit einer unvbindlichen Herstellerpreisempfehlung, die zum Zeitpunkt der Werbung in der genannten Höhe nicht existierte. Der Händler, der zuvor durch das Oberlandesgericht Köln verurteilt worden war, derartige irreführende Werbungen zu unterlassen, hatte sich damit verteidigt, das die falsche UVP nicht von ihm selbst, sondern von Amazon in das Angebot eingestellt worden sei und es ihm angesichts der Vielzahl seiner bei Amazon vertriebenen Produkte nicht möglich sei, diese jeweils daraufhin zu überwachen, ob von Amazon oder von Dritten möglicherweise falsche UVP hinzugefügt werden.

 

Diese Verteidigung hatte keinen Erfolg. Der Händler wurde durch das Landgericht Köln zur Zahlung eines Ordnungsgeldes verurteilt.

 

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

 

LG Köln 81 O 87/13 SH I v. 04.09.2014
Beschluss LG Köln 81 O 87-13 SH I vom 04[...]
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