Die Direktbezug International Trading GmbH, die auf Ihrer Homepage selbst mindestens einen Verstoß gegen § 1 Preisangabenverordnung (PAngV) offenbarte, nahm die Abmahnung auf eine entsprechende Gegenabmahnung unter ausdrücklichem Verzicht auf die zunächst geltend gemachten Kostenerstattungsansprüche zurück. Die Akte kann bei uns bereits nach zwei Tagen am 18.05.2011 als erledigt gekennzeichnet werden.
Uns wird am 16.05.2011 eine am 09.05.2011 durch Rechtsanwalt Sebastian Link ausgesprochene Abmahnung vorgelegt, mit der die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung, die von der Homepage verlinkt und versehentlich trotz Verwendung der aktuellen Belehrung nicht geändert war, gerügt wird. Weiter wird die fehlende Angabe von Versandkosten in verschiedene europäische Länder abgemahnt.