Abmahnung der freakware GmbH, Kerpen

Die freakware GmbH aus Kerpen mahnt Verstöße im Zusammenhang mit dem Produktsicherheitsgesetz und dem Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen ab

 

 

Mit Abmahnung vom 18.08.2022 läßt die freakware GmbH aus Kerpen durch Rechtsanwalt Dr. Mario Krogmann, Kanzlei Blaum Dettmers Rabstein, Hamburg, angegbliche Verstöße gegen Informationspfliclhten aus dem Produktsicherheitsgesetz, dem Elektrogesetz und dem Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen abmahnen.

Neben einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung wird die Zahlung eines Betrages von 2.147,83 Euro verlangt.

Sollten auch Sie eine Abmahnung von der freakware GmbH erhalten, können Sie sich gerne an Rechtsanwalt Malte Mörger wenden.

189/2022 mö, 18.09.2022