Mit Abmahnung vom 18.08.2022 läßt die freakware GmbH aus Kerpen durch Rechtsanwalt Dr. Mario Krogmann, Kanzlei Blaum Dettmers Rabstein, Hamburg, angegbliche Verstöße
gegen Informationspfliclhten aus dem Produktsicherheitsgesetz, dem Elektrogesetz und dem Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen abmahnen.
Neben einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung wird die Zahlung eines Betrages von 2.147,83 Euro verlangt.
Sollten auch Sie eine Abmahnung von der freakware GmbH erhalten, können Sie sich gerne an Rechtsanwalt Malte Mörger wenden.
189/2022 mö, 18.09.2022