Uns wurden durch mehrere Mandanten urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Alexander Limbach aus Waldenburg, vertreten durch unterschiedliche Rechtsanwaltskanzleien, vorgelegt.
Herr Limbach rügt jeweils, dass unsere Mandanten ein von ihm gestaltetes orangefarbenes Männchen in unterschiedlicher Ausgestaltung auf ihrer Homepage veröffentlicht haben.
Neben dem Unterlassungsanspruch begehrt Herr Limbach Schadenersatz, den er nach den Regeln über die Lizenzanalolgie auf 900,00 Euro berechnet wissen will. Daneben verlangt er die Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung und für die Geltendmachung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen .
Den Lizenzschaden berechnet Herr Limbach auf der Grundlage einer eigenen Preisliste.
Nach unserer Einschätzung kann Herr Limbach die geltend gemachten Beträge nicht verlangen. Bisher hat keiner unserer Mandanten Herrn Limbach mehr als eine angemessene Lizenzgebühr im kleinen zweistelligen Bereich bezahlt. In einem Fall hat Herr Limbach eine Klage auf Zahlung von Lizenzschadensersatz und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.613,34 Euro erhoben. Dieses Verfahren endete aus Lästigkeitserwägungen mit einer Zahlung von 600,00 Euro zur Abeckung sämtlicher Ansprüche inkl. der Kosten der Abmahnung. Die Kosten des Rechtsstreits wurden gegeneinander aufgehoben. Der Betrag von 600,00 Euro reichte knapp aus, um die mit der Abmahnung verlangten Rechtsanwaltskosten für die Erstellung der Abmahnung zu bezahlen.
mö, 16.12.2021