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BGH I ZR 241/19, Urteil vom 10.11.2022 - Herstellergarantie

Endlich geklärt: BGH entscheidet, wann in einer Werbung über Garantien informiert werden muss und ob Händler aktiv nach Herstellergarantien suchen müssen.

 

 

In einem von Rechtsanwalt Mörger im Jahr 2018 bei dem Landgericht Bochum anhängig gemachten Verfahren hat der Bundesgerichtshof nunmehr - nach vorheriger Anrufung des Europäischen Gerichtshofes - abschließend die lange Zeit offenen Fragen beantwortet, wann Onlinehändler in ihrer Werbung detaillierte Hinweise auf Garantien geben müssen und ob Onlinehändler solche Hinweise immer geben müssen, wenn es eine Herstellergarantie gibt, insbesondere auch dann, wenn sie selbst diese Garantie weder bewerben noch überhaupt wissen, dass oder ob es eine Herstellergarantie für das Produkt gibt.

Nach der abschließenden Klärung durch den BGH - hier das Urteil - steht jetzt fest:

1. Onlinehändler müssen detaillierte Garantiehinweise nur geben, wenn die Garantie "zentraler" Bestandteil der Werbung ist.

2. Onlinehändler müssen nicht nach Herstellergarantien suchen und auf diese dann mit Angabe derGarantiebedingungen hinweisen.

Sollten Sie in der Vergangenheit zu diesen Aspekten Unterlassungserklärungen abgegeben haben oder Titel gegen Sie bestehen, können diese nunmehr vernichtet werden.

Für Rückfragen steht Rechtsanwalt Mörger gerne zur Verfügung.

mö, 10.11.2022 94/2018

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