Kosten
Wir verlangen:
a) Sie liefern uns die erforderlichen Rechnungs-, Kunden- und gegebenenfalls Mahndaten; durch Übersendung von Rechnungskopien oder - wenn regelmäßig große Datenmengen anfallen - in einem Dateiformat. Dies genügt uns in aller Regel, um Ihren Anspruch nachhaltig zu verfolgen.
b) Selbstverständlich können wir die arbeitsintensive Leistung, die oben beschrieben ist, nicht kostenfrei erbringen.
Das anwaltliche Honorar wird geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es darf nach § 4 RVG in gerichtlichen Verfahren auch aufgrund einer Vereinbarung nicht unterschritten werden. Insoweit ist uns ein Verhandlungsspielraum nicht eröffnet. Unser Honorar stellt allerdings einen Verzugsschaden dar, der auf dem Zahlungsverzug des Schuldners beruht und daher von diesem zu ersetzen ist.
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Rufen Sie uns an unter +49 221 233240 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.