Mir wird eine Abmahnung des Betreibers des Webshops markenglas.de, Ralph Schneider aus Köln, vorgelegt.
Herr Schneider betreibt ausweislich der Abmahnung, die gefertigt wurde von den Berliner Rechtsanwälten Hämmerling Von Leitner-Scharfenberg, einen Handel mit mit Begleitprodukten und Merchandiseartikeln zum Sortiment von Getränkeherstellern.
Er läßt bei meinem Mandanten eine nach seiner Auffassung unlautere Art der Verwendung eines Hinweises, dass Rückgabe und Umtausch nur gegen Vorlage von Rechnung und Originalverpackung möglich sind, abmahnen und fordert die Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die er aus einem Streitwert von 10.000,00 Euro berechnet.
mö, 11.07.2017 - 99/2017