Am 16.11.2021 lässt Herr Thomas Babel, Witzenhausen, durch Rechtsanwalt Karsten Ludolph eine Abmahnung aussprechen, weil er der Ansicht ist, ein Wettbewerber habe Verpackungen in Verkehr gebracht, ohne zuvor nach den Vorgaben des Verpackungsgesetzes registriert gewesen zu sein.
Nachdem ich die Vertretung des abgemahnten Mitbewerbers übernommen habe, wurde Herr Babel mit Urteil des LG Kassel 13 O 832/22 vom 30.08.2022 verurteilt, an den abgemahnten Mitbewerber 818,20 Euro – entsprechend dem Kostenbetrag, den er selbst mit der Abmahnung verlangt hatte – zu zahlen.
Wenn auch Sie eine Abmahnung von Thomas Babel, Grabenstr. 2a, 37213 Witzenhausen, erhalten haben, sprechen Sie uns gerne an.
mö – 275/2021 - 13.09.2022