Die IKO Sportartikel Handels GmbH, Kufsteinerstrasse 72, 83064 Raubling, besser bekannt als Hersteller der Fahrräder der Marke „Corratec“, lässt mit einer durch Rechtsanwälte Dr. Herzog Rechtsanwälte, An der Burgermühle 4, 83022 Rosenheim, ausgesprochenen Abmahnung vom 24.11.2015 wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen, die sie aus der Verletzung von Informationspflichten in der Datenschutzerklärung unserer Mandantin aufgespürt haben will.
Darüber hinaus rügt Corratec Angebote meiner Mandantin als irreführend, weil Verbraucher darüber getäuscht würden, dass keine Fahrräder aus dem aktuellen Herstellersortiment, sondern Vorjahresmodelle angeboten würden.
Die Rechtsanwälte von Corratec verlangen darüber hinaus, dass Kosten ihrer Beauftragung erstattet werden sollen. Sie berechnen die Kosten aus einem Gegenstandswert von 60.000,00 Euro.
mö, 28112015