Am 25.04.2012 wird uns eine weitere Abmahnung vorgelegt. Erneut moniert Rechtsanwalt Sandhage, der von Frau Schneider beauftragt worden sein will, eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung und die unberechtigte Verwendung der "40-Euro-Klausel" in der Widerrufsbelehrung.
Uns wird eine Abmahnung des Kollegen Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin vorgelegt, mit der dieser im angeblichen Auftrag einer Frau Claudia Schneider, handelnd unter C.S. Bäder - bei Ebay als profizeug24 angemeldet - wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der Verwendung der sogenannten 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung geltend macht.
Typisch für Abmahnungen durch Rechtsanwalt Sandhage ist, dass er Rechtsverstöße abmahnt, die leicht feststellbar sind und ohne grosses Kostenrisiko geltend gemacht werden können.
Von uns gegen Rechtsanwalt Sandhage vertretene Mandanten haben noch in keinem einzigen Fall unter unserer Beratung Zahlungen an Rechtsanwalt Sandhage oder dessen Mandanten geleistet - im Gegenteil fliest das Geld regelmäßig in die andere Richtung. Wir sind positiv, dass dies auch im Fall der Abmahnung der Frau Schneider nicht anders sein wird, die selbst den Verdacht erregt, gegen Vorschriften des UWG zu verstoßen.
09.03.12
Im Auftrag eines Mandanten haben wir die geschäftlichen Handlungen von Frau Claudia Schneider einer kritischen Prüfung unterzogen. Das Ergebnis ist eindeutig: Frau Schneider, die angeblich soviel Wert auf die Lauterkeit des Wettbewerbs legt, handelt manigfaltig unlauter. Die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bochum erlässt auf unseren Antrag am 08.03.2012 eine einstweilige Verfügung gegen Frau Schneider wegen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung, unzumutbarer, weil unaufgefordert versendeter E-Mails, Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Webbesucherdaten, unangemessen langer Bindungsfristen von kaufinteressierten Kunden sowie der Nichtbeachtung von Impressumspflichten.
08.03.2012
Nachdem Rechtsanwalt Sandhage bzw. Frau Claudia Schneider wegen des angeblichen Unterlassungsanspruchs auch drei Wochen nach Ablauf der in der Abmahnung selbst gesetzten Frist weder eine einstweilige Verfügung noch eine Unterlassungsklageschrift zugestellt haben, haben wir für unseren Mandanten am 23.03.2012 eine negative Feststellungsklage erhoben, um das Landgericht Dortmund für eine abschließende Klärung sorgen zu lassen, um Rechtsfrieden zu schaffen.
Da Frau Schneider auf die von uns erwirkte einstweilige Verfügung nicht reagiert hat haben wir die Klage um entsprechende Unterlassungsansprüche erweitert.
Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Dortmund ist auf den 12.12.2012, 10.00 Uhr, bestimmt.