Mit Urteil vom 03.03.2016 - dessen Entscheidungsgründe jetzt vorliegen - hat der Bundesgerichtshof in einem Verfahren, welches in den ersten beiden Instanzen von Rechtsanwalt Malte Mörger geführt wurde, die vorangegangenen Entscheidungen bestätigt und ausgesprochen, dass ein Händler, der auf einer Internetplattform wie Amazon in seinem Namen Verkaufsangebote veröffentlichen lässt, obwohl er die inhaltliche Gestaltung der Angebote nicht vollständig beherrscht, als Täter nach den Vorschriften des UWG für unlautere Angaben in diesen Angeboten haftet.
Mit dieser Entscheidung des BGH ist die bisher namentlich von den Oberlandesgerichten in Köln und Hamm vertretene (und nach unserer Ansicht auch einzig richtige) Linie bestätigt worden. Für Marketplacehändler steht jetzt abschließend fest, dass sie ihre Angebote auf der Plattform Amazon engmaschig überwachen müssen.
Rechtsanwalt Mörger war bereits an einer Mehrzahl von Verfahren beteiligt, die diesen Gesichtspunkt betrafen. Wir entwickeln Lösungen für Sie, die lauterkeitrechtliche Risiken kalkulierbar machen. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
mö, 183/2014 - 29.07.2016