Außergerichtlicher Einziehungsversuch
Unmittelbar nach Auftragseingang ein erstes und letztes anwaltliches Mahnschreiben mit kurzer Fristsetzung an den Schuldner. Nach diesem Bearbeitungsschritt eröffnen sich zwei Möglichkeiten:
- a) Der Schuldner zahlt im Ganzen oder in Raten. Wir rechnen den Vorgang ab und senden Ihnen unsere übersichtliche Abrechnung nebst Ihrem Guthaben zu.
- b) Der Schuldner zahlt nicht. Wir beantragen ohne weitere Nachricht an Sie einen Mahnbescheid.
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