Außergerichtlicher Einziehungsversuch

 

Unmittelbar nach Auftragseingang ein erstes und letztes anwaltliches Mahnschreiben mit kurzer Fristsetzung an den Schuldner.  Nach diesem Bearbeitungsschritt eröffnen sich zwei Möglichkeiten:

 

  • a) Der Schuldner zahlt im Ganzen oder in Raten. Wir rechnen den Vorgang ab und senden Ihnen unsere übersichtliche Abrechnung nebst Ihrem Guthaben zu.
  • b) Der Schuldner zahlt nicht. Wir beantragen ohne weitere Nachricht an Sie einen Mahnbescheid.

 

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