Nach den diversen Entscheidungen vom Landgericht und vom Oberlandesgericht Köln, in denen eine wettbewerbsrechtliche Veranwortlichkeit der Marketplace-Händler für Fehler in der Produktbeschreibung bei Amazon bejaht worden ist, die von Amazon selbst und ohne Zutun der Händler verursacht worden sind, liegt numehr auch eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Bochum vor.