Autohaus Platzer & Wimmer GmbH, Hutthurm

Am 30.11.2010 erwirken wir eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Passau (1 HK O 72/10) gegen die Autohaus Platzer & Wimmer GmbH in Hutthurm/Passau: Diese wirbt für den Verkauf von Neuwagen, ohne in den beworbenen Endpreis die anfallenden Überführungskosten einzurechnen. Hierdurch wird der Preisvergleich für Verbraucher erschwert und es entsteht der Eindruck eines günstigen Angebotes, obwohl dieses sich bei Berücksichtigung der Überführungskosten deutlich verteuert.